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Edgar C. Willkomm
Telefon: +49 (0) 177 487 3095
E-Mail: buero@ib-willkomm.de
Honorarvereinbarungen
Sobald zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die auszuführenden Leistungen einvernehmen besteht, wird eine schriftlicher Vertrag vereinbart. Zu diesem Vertrag gehört die Vereinbarung über die Höhe und die Zeitpunkte der Honorarzahlungen.
Sollte es z. B. infolge von einer Banalität nicht zu einem Schriftlichen Vertrag mit einer Zahlungsvereinbarung vor ausführung der Tätigkeiten des Auftragnehmers gekommen sein, so erfolgt die Abrechnung nach dem Stundenaufwand für die erbrachten Leistungen. Als Richtlinie für die abgerechneten Stundensätze dient das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).
Hiernach werden nachfolgende Honorare ab 01.06.2025 abgerechnet:
- Leiter Ingenieurbüro: 158,00 €
- Für die weiteren Kosten werden berechnet:
- Sachbearbeiter/in: 65,00 €
- Zuschlag für Bürokosten: 5 %
- Fahrtkosten mit dem PKW: 0,90 €/km
- Übernachtungskosten nach tatsächlichen Kosten
Immenstaad, im Januar 2026
Edgar C. Willkomm
Geprüfter und anerkannter Sachverständiger
Registriert in den Sachverständigenrollen der
DESAG – Deutsche Sachverständigen Gesellschaft B/250403
BSG e.V. – Berufsverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V. DE-B-08042503
Verschwiegenheitserklärung
zwischen
dem Sachverständigen Edgar C. Willkomm (nachfolgend Auftragnehmer genannt)
und …………………………………………. (nachfolgend Auftraggeber genannt)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.
Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf
- die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers sowie seine Absichten, Objekte, Planungen und internen Verhältnisse;
- die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und Geschäftspartner des Auftrag gebers;
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit findet keine Anwendung auf diejenigen vertraulichen Informationen, die bereits bekannt waren, bevor der Auftraggeber diese weitergab oder eröffnete oder Informationen, welche die von Dritten, die ihrerseits weder direkt noch indirekt eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber abgegeben haben, erworben wurden, oder die zurzeit oder später ohne Verschulden der Öffentlichkeit allgemein zugänglich werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich- auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis aufzuerlegen.
- Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Äußerungen nicht nur gegenüber Fremden, sondern auch gegenüber Angehörigen im Sinne des § 11 StGB.;
- sie erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, Geschäftspapiere, Belege.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, geschützte personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Bestimmung möglichst nahekommt.
Immenstaad, den ………………..
______________________________________________ Unterschrift Auftragnehmer / Stempel
______________________________________________ Unterschrift Auftraggeber / Stempel
